Aufgabenbereich Scientific Advisory Board einer Fakultät oder eines Zentrums an der Universität Wien
- Jede Fakultät und jedes Zentrum sollte regelmäßig von einem wissenschaftlichen Beirat (Scientific Advisory Board) beraten werden. Dieser erteilt allgemeine Ratschläge zum wissenschaftlichen Profil und zur Organisationsentwicklung der Fakultät oder des Zentrums sowie der jeweiligen Subeinheiten und unterstützt sie bei der Erstellung von Entwicklungsplänen. Diese Aufgaben des wissenschaftlichen Beirats sind zu unterscheiden von regelmäßig durchgeführten Evaluationen („Informed-Peer-Review“) an der Universität. Der wissenschaftliche Beirat führt keine formellen Evaluierungen durch.
- Der wissenschaftliche Beirat besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern, die von der Fakultät oder dem Zentrum auf Grundlage ihrer wissenschaftlichen und administrativen Erfahrung und ihrer Leitungserfahrung in den Fachbereichen, die von der Fakultät oder dem Zentrum abgedeckt werden, vorgeschlagen werden. Die Mitglieder werden vom Rektorat für eine Funktionsperiode von vier Jahren bestellt. Eine einmalige Wiederbestellung ist zulässig.
- Der wissenschaftliche Beirat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende. Der Dekan oder die Dekanin legt gemeinsam mit dem oder der Vorsitzenden die Termine und Tagesordnungsentwürfe für die Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats fest. Der oder die Vorsitzende leitet die Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats und wird vom Dekanat bei der Erstellung sämtlicher daraus hervorgehenden Berichte oder Empfehlungen zeitgerecht unterstützt.
- Der wissenschaftliche Beirat tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen, weitere Sitzungen können abgehalten werden. Auch kann ein Meinungsaustausch schriftlich erfolgen, um die Fakultät oder das Zentrum bei der Erstellung von Entwicklungsplänen und anderen wichtigen Dokumenten zur strategischen Planung zu unterstützen. Gesprächstermine mit Mitgliedern des Rektorats werden begrüßt.
- In Verbindung mit seinen offiziellen Sitzungen wird der wissenschaftliche Beirat gebeten, in persönlichen Treffen mit den Subeinheiten der Fakultät oder des Zentrums und deren Mitarbeiter*innen (Führungs- und Nachwuchskräften) und Studierenden sich über aktuelle Entwicklungen und Anliegen zu informieren und diese gemeinsam zu besprechen.
- Für die Zukunftsvision der Fakultät oder des Zentrums kann der wissenschaftliche Beirat Ratschläge zu erwünschten Verbesserungen bei der Zusammensetzung der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen geben. Darunter fällt auch die wissenschaftliche Ausrichtung künftig ausgeschriebener Stellen für ordentliche Professuren sowie für Laufbahnstellen. Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats mit entsprechendem Hintergrund können gebeten werden, einem sogenannten Search Committee beizutreten, welches Kandidat*innen für die oben genannten Positionen sucht.
- Der wissenschaftliche Beirat berichtet Dekan*in bzw. dem Zentrumsleiter*in seine Ergebnisse und Empfehlungen; Teile des Berichts können auch an Rektor*in weitergeleitet werden. In der Regel werden Berichte des wissenschaftlichen Beirats innerhalb der Fakultät veröffentlicht und bei Bedarf in den Fakultätskonferenzen diskutiert. Erforderlichenfalls kann sich der wissenschaftliche Beirat zu bestimmten Themen vertraulich gegenüber Dekan*in bzw. dem Zentrumsleiter*in äußern.
- Mindestens einen Monat vor seiner nächsten Sitzung erhält der wissenschaftliche Beirat von der Fakultät oder dem Zentrum einen kurzen Bericht über die Maßnahmen, die aufgrund der Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats ergriffen wurden.
Der Rektor