Rechtliche Grundlagen

Das Qualitätssicherungssystem der Universität Wien basiert auf folgenden nationalen, europäischen und universitätsinternen Gesetzen, Regelungen und Vereinbarungen.

  • Universitätsgesetz 2002. Die Qualitätssicherung an österreichischen Universitäten wurde im Universitätsgesetz 2002 (§14 Evaluierung und Qualitätssicherung) verankert.
  • Organisationsplan der Universität Wien. An der Universität Wien besteht laut Organisationsplan die Besondere Einrichtung für Qualitätssicherung. Sie berät sich in strategischen Fragen der Qualitätssicherung mit dem Scientific Advisory Board der Universität Wien.
  • Standards und Leitlinien für Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum. Die Standards geben die vereinbarte und akzeptierte Praxis für die interne und externe Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum vor. Die Leitlinien dienen der Erläuterung der Standards und enthalten Beispiele für deren praktische Umsetzung.

Datenschutz

Die Verwendung personenbezogener Daten ist an der Universität Wien in Betriebsvereinbarungen geregelt.

  • Rahmenbetriebsvereinbarung der Universität Wien über die Verwendung personenbezogener Daten der Beschäftigten
  • Annex zur Rahmenbetriebsvereinbarung der Universität Wien über die Verwendung personenbezogener Daten der Beschäftigten für Lehrveranstaltungsevaluationen
  • Betriebsvereinbarung der Universität Wien über die Verwendung personenbezogener Daten der Beschäftigten betreffend das Wissenschaftsprofil der Universität Wien und ihrer Mitarbeiter*innen

Nähere Informationen zum Datenschutz bei Befragungen mit EvaSys.